Makler
Makler
Der Begriff des Immobilienmaklers ist in der Schweiz nicht geschützt und es handelt sich dabei auch nicht um einen Ausbildungsberuf. Erfahrene Makler benötigen daher eine fundierte andere Ausbildung im Immobilienbereich, um überhaupt in diese Position zu gelangen.
Kunden, die im Zürcher Unterland oder im Raum Rümlang, Opfikon, Glattbrugg, Kloten oder Dielsdorf einen Makler beauftragen möchten, profitieren von dieser Voraussetzung. Renommierte Makler mit langjähriger Erfahrung können am Markt nur durch ihre guten Kenntnisse des Marktes, ihre Zuverlässigkeit und ihr Verhandlungsgeschick überzeugen.
Die Beauftragung eines Maklers
Kunden aus dem Raum Bülach, Bachenbülach, Winkel, Glattfelden, Eglisau oder Rafz, die an Liegenschaften, Immobilien oder Stockwerkeigentum interessiert sind, finden hier verschiedene gute Makler. Darunter auch welche, die diverse Zusatzleistungen anbieten wie Immobilienverwaltung, Liegenschaftsverwaltung oder Liegenschaftsbewirtschaftung.
Das ist insbesondere für die Kunden interessant, die auf der Suche nach Anlageobjekten sind. In dem Fall kann der Makler den Wunsch bereits bei der Suche und Auswahl eines Objektes berücksichtigen und im Anschluss die Verwaltung übernehmen. Falls die Besitzer oder Stockwerkeigentümer dies nicht selbst tun möchten. In den meisten Fällen ist es aber besser, die Verwaltung den Profis zu überlassen. Denn diese verfügen über das notwendige Fachwissen, auch in rechtlicher Hinsicht.
Der Mäklervertrag
Der Makler wird vom Kunden durch einen Mäklervertrag nach den Vorgaben des Art. 412 OR beauftragt. Eine spezielle Tätigkeitspflicht als solche gibt es nicht, aber da der Makler nur eine Provision für einen Vertragsabschluss erhält, wird er im eigenen Interesse tätig. Und falls nicht, können die Kunden aus Embrach, Nürensdorf, Lufingen, Oberembrach, Pfungen, Neftenbach oder Höri den Auftrag ganz leicht wieder entziehen.
Die Pflichten des Maklers
Der Makler muss einige Pflichten befolgen, die sich aus der Beauftragung ergeben. Dazu gehören unter anderem:
- Sorgfalts- und Treuepflichten
- Geheimhaltungspflicht
- Benachrichtigungspflicht
- Pflicht zur persönlichen Tätigkeit
Es besteht jedoch keine Beratungspflicht gegenüber Auftraggeber und Interessent!
Gerade bei der Geheimhaltungspflicht ist es beispielsweise wichtig, dass der Makler keine Informationen weitergibt, die seinem Auftraggeber schaden könnten. Beispielsweise, dass dieser unter Zwang verkaufen muss, weil er Geldprobleme hat.
Zur Benachrichtigungspflicht gehört es, dass der Makler seinen Kunden, beispielsweise aus Niederglatt, Oberglatt, Neerach, Niederhasli, Hochfelden, Weiach, Hüntwangen oder Stadel stets auf dem Laufenden hält. Hier treffen sich die Benachrichtigungspflicht des Maklers und der Informationsanspruch des Kunden.
Dass der Makler persönlich tätig werden muss, ist rechtlich verankert. Es ist aber erlaubt, dass er Hilfspersonen mit der Arbeit betraut. Er darf sogar unter bestimmten Voraussetzungen Untermakler beauftragen, wenn nötig. Dabei ist es aber wichtig, die Doppelmäkelei auszuschliessen, am besten durch eine vertragliche Konventionalstrafe.
Vor- und Nachteile eines Makler-Einsatzes
Vielen Menschen möchten lieber auf eigene Faust ihre Immobilie suchen und alleine verwalten. So können sie selbst entscheiden, welches Malergeschäft mit der Tapete oder dem Wände streichen betraut wird. Oder wer an der Aussenfassade die Wand streichen oder gegebenenfalls den Schimmel beseitigen soll. Diese Personen empfinden die Maklerbeauftragung als einen Nachteil.
Mögliche Nachteile
Die möglichen Nachteile sind beispielsweise das Risiko, dass der Makler ein tolles Objekt für einen anderen Kunden nutzt.
Weitere Probleme könnten sein:
- Der Makler verhält sich nicht transparent genug, sodass die Handlungen für den Kunden nicht nachvollziehbar sind.
- Die Qualität der Arbeit ist nicht nachprüfbar.
Die Vorteile eines Maklers
Ein professioneller Makler kann viel effektiver eine Immobilie kaufen oder verkaufen als eine Privatperson, da er sich am Markt bestens auskennt.
Weitere Vorteile sind:
- Geringere Suchkosten
- Weniger Aufwand bei der Einholung von Informationen (Mietpreise oder Ähnliches).
- Beim Makler treffen sich Angebot und Nachfrage und lassen sich leicht koordinieren.
- Der Makler kennt in diesem Fall beide Parteien, was die Arbeit noch effizienter macht.
- Rechtliche Sachkenntnisse für die Abwicklung der juristischen Seite der Transaktionen.
- Der Makler kann bessere Preise verhandeln als eine Privatperson, da er darin geübter ist.
